Termin: Sonntag, 16. Februar, 17 Uhr (Einlass ab 16 Uhr) Ort: Kultur- und Kongresszentrum Weingarten, Abt-Hyller-Straße 37

Der Kreisverband Ravensburg freut sich, eine der führenden Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, am Sonntag, den 16. Februar, in Weingarten begrüßen zu dürfen. Im Rahmen ihrer intensiven, siebenwöchigen Wahlkampftour macht Baerbock Station im Kultur- und Kongresszentrum, um die zentralen Themen des Wahlprogramms vorzustellen.

Annalena Baerbock und Agnieszka Brugger über die Zukunft Deutschlands

Die Veranstaltung bietet eine besondere Gelegenheit, Annalena Baerbock live zu erleben. Gemeinsam mit Agnieszka Brugger, der langjährigen Bundestagsabgeordneten und Direktkandidatin des Wahlkreis Oberschwaben, wird Baerbock aktuelle politische Herausforderungen beleuchten und ihre Vision für ein nachhaltigeres, gerechteres Deutschland vorstellen. Themen wie Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit, Bildung und eine zukunftsorientierte Außenpolitik stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Musikalisch wird die Veranstaltung von der Künstlerin Franziska Gross umrahmt.

Anmeldung:

Aufgrund der Platzkapazität arbeiten wir mit Anmeldung.

https://diegruenen.conferencemanager.de/?eventcode=tour2025-ravensburg-gaeste

Praktische Hinweise für Besucherinnen und Besucher

Aufgrund strenger Sicherheitsvorkehrungen wird empfohlen, nur kleines Gepäck mitzubringen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für den Einlass ein, da Einlasskontrollen durchgeführt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen anregenden Abend im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten!

Informationen zum Einlass

Es wird am Einlass Taschenkontrollen geben. Bitte beachte: Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind, dürfen nicht mit in die Halle genommen werden. Nachfolgend die Liste der verbotenen Gegenstände:

  • Glasbehälter und Glasflaschen sind nicht erlaubt, nur Plastikflaschen mit einem Maximal-Volumen von 1L sind erlaubt
  • Waffen jeglicher Art oder Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können
  • Gassprühflaschen, ätzende und färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase (ausgenommen sind handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Hygieneartikel)
  • pyrotechnische Erzeugnisse und feuergefährliche Gegenstände
  • mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon, Gasdruckfanfare)
  • Laserpointer, Taschenlampen, Leuchtstäbe, Knicklichter
  • sperrige Gegenstände z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle
  • Fahnen- und Transparentstangen
  • Stoffe und Zubereitungen entsprechend des Betäubungsmittelgesetzes
  • Stockschirme („Knirpse“ sind gestattet)
  • Helme (Fahrrad-, Motorrad-, etc.), Skateboards und sonstiges Sportequipment
  • Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die rassistische und fremdenfeindliche Äußerungen beinhalten
  • großflächige Spruchbänder (max. 0,6m2), Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, etc.
  • Rucksäcke, Taschen, Trolleys, Shopper, Koffer, die größer als ca. DIN A4 sind

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