Neuer Wohnraum


Eigentlich gibt es recht gute Nachrichten hierzu: Im 14-Nothelfer-Areal sollen über
100 neue Wohnungen entstehen, in den Martinshöfen über 500. Das wird in den
nächsten Jahren sicherlich die Wohnraumsituation in Weingarten etwas entspannen,
zumal beide Bereiche auch das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum bedienen
(müssen). Wird das reichen? Bauen auf die grüne Wiese? Das ist definitiv keine
Alternative – dauert zu lang, ist zu teuer und ökologisch wenig sinnvoll.
Das Problem ist, dass dieser Wohnraum erst in ein paar Jahren zur Verfügung stehen
wird. Bis dahin? Bezahlbarer Wohnraum ist jetzt schon knapp. Auch wenn Menschen
erfreulicherweise auf dem Arbeitsmarkt so weit Fuß gefasst haben, dass sie nicht
mehr auf ihre Sozialwohnung angewiesen wären, bleiben sie dieser treu, denn auf
dem freien Markt lässt sich nichts Finanzierbares finden. Das ist verständlich, aber
natürlich ein Problem für diejenigen, die auf solche Wohnungen angewiesen wären.
Wir GRÜNEN setzen da auf Projekte, die sich auch kurzfristig realisieren ließen, wie
zum Beispiel „Aus alt mach zwei“ von Ch. Gnann aus Bodnegg (Details hier:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/friedrichshafen/beratungspraemi
e-fuer-wohnraum-teilen-100.html
).


Und dann ist da auch noch die große Zahl eigentlich verfügbarer Wohnungen: Sage und -schreibe ca. 240 Wohnungen und Einfamilienhäuser stehen in Weingarten leer –
mehr als im 14-Nothelfer-Areal gebaut werden! Und die Besitzer? Denen scheint es
egal zu sein: Erbstreitigkeiten, nicht darauf angewiesen, die Wohnungen auf den
Markt zu bringen, oder was es sonst für Gründe geben mag. Kontaktversuche der
Stadt blieben weitestgehend erfolglos. Freundliche Kommunikation scheint nicht zu
greifen. Viele Kommunen erheben deswegen mit gutem Erfolg eine
‚Zweckentfremdungsabgabe‘: Wer die Wohnung nicht auf den Markt bringt, muss
zahlen. Das ist ein Eingriff ins Privateigentum und geht gar nicht, sagen manche.
Doch, das geht, meinen wir GRÜNEN, denn Eigentum verpflichtet auch. Art 14(2) des
Grundgesetzes regelt das eindeutig: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll
zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Es wird höchste Zeit, dass die Stadt
ihre Ressourcen hierauf konzentriert und eine entsprechende Satzung erlässt zum
Wohle der Allgemeinheit, ihrer Bürger. Unsere Unterstützung hat sie dabei.

Text: Alexander Jürgens

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